Einrichtung eines Gewerbes
Wir haben eine kurze Zusammenfassung mit praktischen Hinweisen und Tipps zum Selbermachen vorbereitet.
In der Slowakei können Sie 3 Arten von Gewerben betreiben: freie, handwerkliche und gebundene. Neben den allgemeinen Voraussetzungen (Alter von 18 Jahren, Geschäftsfähigkeit und guter Leumund) sind die Voraussetzungen für die Ausübung eines Handwerks oder eines gebundenen Gewerbes auch berufliche oder andere Qualifikationen - z. B. eine Ausbildung und Erfahrung in dem Bereich
.Verfahren
Wahl des Unternehmensgegenstandes
Bestimmung des Geschäftssitzes (in der Regel der ständige Wohnsitz, aber auch andere Wahlmöglichkeiten sind möglich)
Geschäftsname (der Name, unter dem der Einzelunternehmer nach außen auftritt)
Anmeldung beim Gewerbeamt persönlich (beim zuständigen Gewerbeamt je nach Wohnort) oder elektronisch (auf dem Portal der öffentlichen Verwaltung www.slovensko.sk nur für Inhaber eines Personalausweises mit elektronischem Chip und qualifizierter elektronischer Signatur)
Beim Gewerbeamt das Formular ausfüllen und die Verwaltungsgebühr entrichten (je nach Ausgabestelle in Form einer Briefmarke oder eines anderen Zahlungsmittels)
Das Gewerbeamt stellt innerhalb von drei Arbeitstagen einen Gewerbeschein mit einer zugewiesenen Identifikationsnummer (ID-Nummer) aus (sofern die Bedingungen erfüllt sind)
Die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes (zum Betreiben eines Gewerbes) ist bereits am Tag der Gewerbeanmeldung oder, wenn in der Anmeldung ein späterer Zeitpunkt für die Aufnahme des Gewerbes angegeben ist, an diesem Zeitpunkt gegeben.
Wenn Sie Fragen zum Gewerbe, zur Gründung oder zur Verlängerung haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Bausbau Support unter praca@bausbau.sk oder telefonisch unter +421 915 897 085 (werktags 8-18 Uhr).